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   BVerwG, 24.03.1983 - 8 B 50.82   

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https://dejure.org/1983,4539
BVerwG, 24.03.1983 - 8 B 50.82 (https://dejure.org/1983,4539)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1983 - 8 B 50.82 (https://dejure.org/1983,4539)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1983 - 8 B 50.82 (https://dejure.org/1983,4539)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Steuerbegünstigung einer Zweitwohnung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 59.76

    Anerkennung einer Eigentumswohnung als steuerbegünstigt - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1983 - 8 B 50.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine Wohnung nicht als steuerbegünstigt im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes anerkannt werden, wenn sie rechtlich nicht zur Dauernutzung geeignet ist, weil sie baurechtlich nur als Ferienwohnung genutzt werden darf (Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 [27] mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 8 B 282.81 - amtl. Umdruck S. 5).

    Ob eine Wohnung nur zu feriengemäßer Nutzung zugelassen ist, ergibt sich aus der Baugenehmigung, da diese auch die zulässige Nutzung des Bauvorhabens festlegt (Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - a.a.O. S. 28).

    Ist eine Dauerbenutzung durch die Baugenehmigung ausgeschlossen worden, darf sie wohnungsbauförderungsrechtlich selbst dann nicht zugrunde gelegt werden, wenn sie tatsächlich möglich ist und auch praktiziert wird (Urteile vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - BVerwGE 45, 120 [121] und vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - a.a.O. S. 27).

    Eine Dauerbenutzung im Sinne einer das ganze Jahr hindurch ununterbrochen andauernden Nutzung (vgl. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - a.a.O. S. 27) wird durch die bestandskräftige Baugenehmigung nicht gedeckt.

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1983 - 8 B 50.82
    Ist eine Dauerbenutzung durch die Baugenehmigung ausgeschlossen worden, darf sie wohnungsbauförderungsrechtlich selbst dann nicht zugrunde gelegt werden, wenn sie tatsächlich möglich ist und auch praktiziert wird (Urteile vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - BVerwGE 45, 120 [121] und vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - a.a.O. S. 27).

    Um den bauförderungsrechtlich maßgebenden Umfang der zulässigen Nutzung zu erweitern, bedürfte es vielmehr einer Änderung der (unanfechtbar gewordenen) Baugenehmigung (vgl. auch Urteil vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - a.a.O. S. 122).

    Hätte der Kläger die Absicht verfolgen wollen, sein "Ferienappartement" in rechtlich zulässiger Weise dauernd zu bewohnen (und damit zugleich eine Voraussetzungen für die Anerkennung der Wohnung als steuerbegünstigt zu schaffen), so hätte er deswegen insoweit eine Änderung der Baugenehmigung beantragen und den darauf gerichteten Anspruch erforderlichenfalls mit einer Klage gegen die Baugenehmigungsbehörde verfolgen müssen (vgl. auch Urteil vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - a.a.O. S. 123).

  • BVerwG, 21.09.1982 - 8 B 282.81

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Wegfall der rechtlichen Eignung

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1983 - 8 B 50.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann eine Wohnung nicht als steuerbegünstigt im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes anerkannt werden, wenn sie rechtlich nicht zur Dauernutzung geeignet ist, weil sie baurechtlich nur als Ferienwohnung genutzt werden darf (Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 19 S. 25 [27] mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 21. September 1982 - BVerwG 8 B 282.81 - amtl. Umdruck S. 5).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 8 CB 76.82

    Anerkennung einer Wohnung ("Ferienhaus") als steuerbegünstigt - Rechtliche

    Hätten die Kläger die Absicht verfolgen wollen, ihr "Ferienhaus" in rechtlich zulässiger Weise dauernd zu bewohnen (und damit zugleich eine Fortsetzung für die Anerkennung der Wohnung als steuerbegünstigt zu schaffen), so hätten sie deswegen insoweit eine Änderung der Baugenehmigung beantragen und den darauf gerichteten Anspruch erforderlichenfalls mit einer Klage gegen die Baugenehmigungsbehörde verfolgen müssen (vgl. Urteil vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - a.a.O. S. 123; Beschluß vom 24. März 1983 - BVerwG 8 B 50.82 - amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 8 CB 79.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung einer Wohnung

    Hätte der Kläger die Absicht verfolgen wollen, sein "Ferienhaus" in rechtlich zulässiger Weise dauernd zu bewohnen (und damit zugleich eine Fortsetzung für die Anerkennung der Wohnung als steuerbegünstigt zu schaffen), so hätte er deswegen insoweit eine Änderung der Baugenehmigung beantragen und den darauf gerichteten Anspruch erforderlichenfalls mit einer Klage gegen die Baugenehmigungsbehörde verfolgen müssen (vgl. Urteil vom 27. März 1974 - BVerwG VIII C 21.73 - a.a.O. S. 123; Beschluß vom 24. März 1983 - BVerwG 8 B 50.82 - amtl. Umdruck S. 3).
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